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AGB |
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Alle uns im Rahmen unserer Dienstleistungen über Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Produktionsverfahren bekannten Informationen werden durch uns vertraulich behandelt.
2. Alle unsere Arbeiten werden nach bestem Wissen grundsätzlich auf der Basis eines Dienstleistungsvertrags (§ 611 BGB) ausgeführt. Eine Haftung für die Richtigkeit von Beratungen, Ratschlägen und sonstigen ermittelten Angaben, gleichgültig, ob sie schriftlich oder mündlich erteilt wurden, sowie für sonstige Leistungen und Verrichtungen im Zusammenhang mit einem Vertrag oder einer Vereinbarung ist ausgeschlossen.
3. Sollte dieser Haftungsausschluss ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist diese Haftung sowie jegliche weitere Haftung, gleich welcher Art, dann grundsätzlich und einmalig auf die an uns im Rahmen eines Vertrages und einer Vereinbarung gezahlte Honorarsumme der letzten 6 Monate beschränkt.
4. Grundlage für die Leistungserbringung ist es, dass uns alle notwendigen Unterlagen, die Ihnen vorliegen und zur Bearbeitung erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
5. Angebote als Ganzes oder in Teilen, insbesondere Erläuterungen und Anlagen zu Angeboten, Preislisten und Leistungsbedingungen sind unser geistiges Eigentum. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen weder in Teilen noch als Ganzes veröffentlich oder sonst (z.B. als Ausschreibungstext) Dritten zugänglich gemacht werden. 6. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
7. Berichte, Beratungsergebnisse, Präsentationen, Zwischenergebnisse, Rechnung etc., gegen die nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang im Einzelnen begründeter Einspruch schriftlich eingelegt wurde, gelten als akzeptiert bzw. abgenommen.
8. Als Gerichtsstand gilt Osnabrück als vereinbart.
BESTIMMUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
V.1. Vertragspartner Vertragspartner für die Schulungen und Trainings, Workshops und Seminare ist BIMOS e.V., sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
V.2. Zahlungsvereinbarung Da die Teilnehmeranzahl für unsere Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt auch die Zusendung der Rechnung, die sofort und ohne jeglichen Abzug zu begleichen ist. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.
V.3. Leistungen: Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:
> Moderation der Seminar-Veranstaltung. > Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Seminarinhalte. > Tagungs- und Seminartechnik: Flipcharts, Moderationswände, Video-Beamer und Videoanlage (für Interview- und Kommunikationstraining). > Seminarbegleitende Unterlagen und Checklisten. > Austausch der Arbeitsgruppen-Ergebnisse.
V.4. Teilnehmerzahl: Die Seminare werden in der Regel erst ab 10 Teilnehmern durchgeführt. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass.
V.5. Zeiten / Orte Die Zeiten und Orte der Veranstaltungen werden Ihnen jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. N
V.6. Stornierung: Für eine zurückgezogene Anmeldung, die später als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin eingeht, werden 80% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Nichtteilnahme ohne Absage ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten.
V.7. Haftung: Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Für Gegenstände die in die Workshops und Veranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung.
V.8. Schlussbestimmungen: Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
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